Rechtsprechung
BVerwG, 05.09.2005 - 7 B 50.05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,23484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Revisionszulassung wegen der Möglichkeit einer Klärung von grundsätzlich bedeutsamen Fragen im Zusammenhang mit der Rückübertragung von "Unternehmenstrümmern" gem. § 6 Abs. 6a S. 2 Vermögensgesetz (VermG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Dresden, 20.01.2005 - 1 K 2921/00
- BVerwG, 05.09.2005 - 7 B 50.05
- BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 12.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 12.05
Gläubigervorrangverbindlichkeiten, Zahlbetrag für …
Auszug aus BVerwG, 05.09.2005 - 7 B 50.05
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 12.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.